Landesarbeitstagung 2027 – Save the Date

Hallo Mitglieder des Fachverbandes und Interessierte aus Kassen und Kämmereien, die nächste Landesarbeitstagung wirft langsam ihre Schatten voraus. Sie wird am 23.06.27 im Karriere Campus in Hannover stattfinden. Nachdem wir zuletzt 2018 in Hannover die Tagung durchgeführt haben, sind wir

weitere Seminare 2026

Hallo liebe Mitglieder und Interessierte im Fachverband, ergänzend zum bestehenden Seminarprogramm haben wir noch weitere Seminare im Angebot: Vollstreckungszirkel Niedersachsen – Ihre Themen, Ihre Fragen, Ihre Veranstaltung! Schwerpunkt Innendienst, 29.09.26, Stadt Achim Vollstreckungszirkel Niedersachsen – Ihre Themen, Ihre Fragen, Ihre

Nachruf

Der Landesverband Niedersachsen e.V. hat am 09.01.2026 sein langjähriges Mitglied und ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden Josef Strietz verloren. Bis zum Eintritt in den Ruhestand vertrat Josef unser Mitglied Landkreis Uelzen im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.. Nach seiner aktiven Zeit blieb er

Niedersachsen Aktuell – Ausgabe Juli 2016 jetzt abrufbar

Niedersachsen Aktuell – Ausgabe Juli 2016 jetzt abrufbar

Die neueste Ausgabe der Niedersachsen Aktuell steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Es erwarten Sie wieder zahlreiche Interessante Artikel und rechtliche Informationen. Inhalt im Überblick: Vorstellung und Grußworte des neues Landesvorsitzenden Vorstellung der neuen Landesgeschäftsführerin Die Landesarbeitstagung in Lüneburg

Änderung im Recht der Gerichtsgebührenbefreiung für Kommunen

Im Nds. GVBl. Nr. 26 vom 23.12.2014 ist auf Seite 436 das Gesetz über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz veröffentlicht worden. Artikel 13 dieser Vorschrift regelt die Aufhebung diverser älterer Rechtsnormen, zu denen auch das Gesetz über die

Änderung der Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung

Zu § 6: Bisher wurde die Gebühr nur für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach dem Ersten Teil des Gesetzes erhoben. Zukünftig haben Vollstreckungsbehörden auch nach dem Zweiten Teil des Gesetzes die Möglichkeit, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Für den Aufwand