Vorschrifteninformationssystem des Landes Niedersachsen (VORIS)
Das Land Niedersachsen hat alle Gesetze, Verordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (ab 2001) über das Vorschrifteninformationssystem VORIS im Internet veröffentlicht. Ursprünglich handelte es sich dabei um einen internen Service für Landesbehörden. Dieses Angebot steht komplett kostenfrei und allgemein zur Verfügung.
Downloads:
- Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung vom 29.02.2012 (86,4 kB, 507)
(Die neue VwVKostVO ist bereits im Nds. GVBl. Nr. 3 vom 06.03.2012 veröffentlicht worden.)
- NVwVG mit Änderung ab 01.06.2012 bzw. 01.01.2012 Volltextfassung (171,6 kB, 390)
(Die geänderte Gesetzesfassung mit eingearbeiteten Änderungen ab 01.06.2011 bzw. 01.01.2012. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.)
- Informationen zum Pfändungsschutzkonto ab 01.07.2010 (73,3 kB, 338)
(Neue Bestimmungen für die Kontopfändung und was sich zum 1. Juli 2010 ändert sowie was diese Änderungen für die Gläubiger bedeuten)
- Änderung des NKAG (24,3 kB, 363)
(Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 13. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 191/195) sind die §§ 3, 10 und 11 des NKAG geändert worden. Zur Arbeitserleichterung ist ein Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt beigefügt.)
- Zuständigkeit für die Einziehung der Handwerkskammerbeiträge (23,0 kB, 351)
(Mit Verordnung vom 18.11.2008 (s.Anl.) wurde die Verordnung über die Zuständigkeit für die Einziehung der Handwerkskammerbeiträge vom 10. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 599 – VORIS 71300 -) aufgehoben. Damit entfällt die für die Einziehung der Handwerkskammerbeiträge bisher gegebene Zuständigkeit der jeweiligen Handwerkskammer und es ergibt sich somit wieder die in § 113 Abs.3 Satz 1 Handwerksordnung (HwO) bestimmte Zuständigkeit der Gemeinden.)
- Gesetz zur Änderung über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (1,1 MB, 408)
(Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Nds. AG ZVG) – Nds. GVBl. 2008, 210 Vom 6. Juni 2008)
- Antrag auf Erteilung einer Bedarfsträgerkennung für die Teilnahme am Kontenabrufverfahren (16,4 kB, 363)
Kontoführungsgebühren für das P-Konto
Eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines P-Kontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen eines allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden gemäß § 307 Abs. 1 BGB dar, weil das – auf entsprechendes Verlangen des Kunden – Führen eines Girokontos als P-Konto im Sinne des § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darstellt, für die eine Bank auch kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch höhere Aufwendungen hat (OLG Frankfurt 28.03.2012, 19 U 238/11).