Datum/Zeit
Date(s) - 20/11/2024
9:00 - 17:00
Veranstaltungsort
Stadt Buchholz in der Nordheide
Kategorien
Zielgruppe:
Verwaltungsbedienstete/Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind.
Seminarbeschreibung:
Mit der bundesweiten Umsetzung der Reform der Sachaufklärung wurde die Abnahme der Vermögensauskunft in vielen Bundesländern (optional) den Vollstreckungsbehörden übertragen. Die Abnahme der Vermögensauskunft verlangt neben einem hohen Fachwissen Empathie und eine gute Menschenkenntnis. In dem eintägigen Seminar wird das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ausführlich erläutert. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung, sowie die Auskunfts- und Eintragungsverfahren in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis bei den zentralen Vollstreckungsgerichten (ZenVG) umfassend vorgestellt und veranschaulicht-
Schwerpunkte des Seminars:
- Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Durchführung des Abnahmeverfahrens Vermögensauskunft
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abnahme der Vermögensauskunft
- Zusatzfragen über den amtlichen Vordruck hinaus
- Die Verzeichnisse des zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG)
- technische und personelle Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft und Anpassung der Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung
- Voraussetzungen für die Meldung an das zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG)
- Die Datenübermittlung an das ZenVG
- Das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo)
- Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis
- Die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV)
- Übungen, Anregungen und Erfahrungsaustausch
Termin: Mittwoch, 20.11.2024, 09.00 – ca. 17.00 Uhr
Ort: Rathauskantine der Stadt Buchholz in der Nordheide, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz
Referent: Uwe Fischer, Fachdozent für Vollstreckungsrecht
Teilnahmeentgelt: 160,00 EUR für Fachverbandsmitglieder / 240,00 EUR für Nichtmitglieder
Anmeldeschluss: 08.11.2024
Stornofristen: bis 08.11.2024 kostenlos, 09.11.2024 – 17.11.2024 50%
und ab 18.11.2024 100 % des Teilnahmeentgelts
Allgemeine Hinweise: Die Seminardurchführung erfolgt bei mindestens 12 Teilnehmenden , die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Das Teilnahmeentgelt schließt ein Mittagessen / einen Imbiss und Erfrischungsgetränke ein. Nach dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung.
Hinweis zum Buchungsformular
- Bitte geben Sie den vollen Vor- und Zunamen der/des Teilnehmenden an. Nur so kann eine korrekte Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
- Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse der/des Teilnehmenden. Hierüber werden die Einladungen mit Anfahrtsinfos bzw. ggf. Online-Zugangsdaten und die Seminarunterlagen versandt. Auch die Buchungsbestätigung erhalten Sie an diese Mailadresse.
- Beim Namen der Behörde und bei der Anschrift nennen Sie bitte Ihre Rechnungsadressierung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
- Sollten Sie die Buchungsbestätigung oder die Rechnung an eine andere E-Mailadresse wünschen oder sonstige Anmerkungen haben, dann geben Sie dies bitte unter “Kommentar” ein.
- Sollen mehrere Personen Ihrer Behörde teilnehmen, melden Sie bitte jede/n Teilnehmende/n einzeln an.