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Datum/Zeit
Date(s) - 19/09/2022
9:00 - 16:30

Veranstaltungsort
Stadt Braunschweig, Sitzungssaal des FB 51, Konrad-Koch-Quartier

Kategorien


Zielgruppe:

Verwaltungsbedienstete/Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte aus dem Bereich des Forderungsmanagements, die mit der Vollstreckung von Forderungen betraut sind.

Seminarbeschreibung:

Mit der bundesweiten Umsetzung der Reform der Sachaufklärung wurde die Abnahme der Vermögensauskunft in vielen Bundesländern (optional) den Vollstreckungsbehörden übertragen. Die Abnahme der Vermögensauskunft verlangt neben einem hohen Fachwissen Empathie und eine gute Menschenkenntnis. In dem eintägigen Seminar wird das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ausführlich erläutert. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung, sowie die Auskunfts- und Eintragungsverfahren in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis bei den zentralen Vollstreckungsgerichten (ZenVG) umfassend vorgestellt und veranschaulicht-

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Durchführung des Abnahmeverfahrens Vermögensauskunft
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Zusatzfragen über den amtlichen Vordruck hinaus
  • Die Verzeichnisse des zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG)
  • technische und personelle Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft und Anpassung der Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung
  • Voraussetzungen für die Meldung an das zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG)
  • Die Datenübermittlung an das ZenVG
  • Das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo)
  • Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis
  • Übungen, Anregungen und Erfahrungsaustausch

Termin:                       Montag, 19.09.2022, 09.00 – ca. 16:30 Uhr

Dozent:                       Uwe Fischer (Landesvorsitzender)

Teilnahmeentgelt:       130,00 € für Fachverbandsmitglieder / 210,00 € für Nichtmitglieder

Anmeldeschluss:        Mittwoch, 14.09.2022 – Mindestteilnehmerzahl 10 Pers. – maximal 25 Personen

Stornofristen:              bis 14.09.2022 kostenlos, 15.09.2022 50%

                                    und ab dem 16.09.2022 100% des Teilnahmeentgelts

Seminarziel:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen neben den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahrensweg zur Abnahme der Vermögensauskunft die Auswertungsmöglichkeiten des Vermögensverzeichnisses und deren effektive Umsetzung durch gezielte Vollstreckungsmaßnahmen sowie weitere Möglichkeiten der Sachaufklärung und Informationsermittlung.  Außerdem werden das Antragsverfahren zur Einsichtnahme und Einlieferung in die amtlichen Verzeichnisse, das Meldeverfahren und die Wege der Datenübermittlung umfassend dargestellt. Daneben erhalten Sie viele praktische Tipps und wichtige Kontaktdaten.

Hinweise:   Die Seminardurchführung erfolgt bei mindestens 10 Teilnehmenden unter Beachtung der am Veranstaltungstag geltenden Hygienevorschriften und Mindestabstände, die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Das Teilnahmeentgelt schließt ein Mittagessen / einen Imbiss und Erfrischungsgetränke ein, soweit dies aktuell möglich sein wird. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung,  das Teilnahmeentgelt ist nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Buchen Sie auch das SeminarEffektive Schuldnerbefragung und Grundlagen der Glaubhaftigkeitsanalyse – ein Kompetenztraining” – Termin am Dienstag, 20.09.2022, und nutzen Sie den Sonderrabatt in Höhe von 5 % auf die Teilnahmeentgelte bei Buchung beider Seminare!

 

„Abnahme der Vermögensauskunft“ – vom Verfahren bis zum Vollstreckungserfolg

Buchung

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