Das in der Überschrift zu diesem Artikel genannte Thema beschäftigt die Kassenverwalterinnen und Kassenverwalter in Niedersachsen schon seit einigen Jahren. Leider haben sowohl eine Initiative auf Bundesebene, der seinerseits an den Bundesverband der kommunalen Arbeitgeberverbände herangetreten ist, als auch einzelne Anfragen kommunaler Mitglieder an den kommunalen Arbeitgeberverband in Niedersachsen bislang nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Dabei gibt in einigen Bundesländern, darunter Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein, eine durchaus positive Entwicklung, die sich allerdings noch nicht auf Bundesebene durchgesetzt hat.

Aus diesem Grund bin ich Ende Oktober mit einem Brief an den kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen herangetreten, der hier nachstehend bereitgestellt ist. Auch die vor kurzem erfolgte Antwort des KAV Niedersachsen möchte ich Ihnen keinesfalls vorenthalten. Sie steht ebenfalls nachstehend zum Download bereit.

Trotz dem in der Antwort spürbar schier zweifelhaften Versuch sich an verstaubte tarifrechtliche Regelungen aus dem Jahr 1969 zu klammern, bin ich sicher, dass es spätestens bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zu einem Umdenken kommen wird.

Ihr Landesverband wird in der Sache am Ball bleiben und auch auf gewerkschaftlicher Seite intervenieren.

Letztlich liegt es aber auch an jedem Einzelnen seine Möglichkeiten zu nutzen um auf die Problematik aufmerksam zu machen, sei es über die Arbeitnehmervertretungen oder sogar über die Beschreitung des Rechtsweges.

Treten Sie gerne an Ihren Landesvorstand oder an mich heran, wenn Sie hier Unterstützung benötigen.

Ihr
Uwe Fischer
(Landesvorsitzender)


Bewertung und Eingruppierung von Kassenverwalterinnen und Kassenverwaltern in Niedersachsen