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Datum/Zeit
Date(s) - 01/11/2017 - 02/11/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Tagungshotel Wienecke

Kategorien


In dem   zweitägigen   Praxisseminar sollen die Möglichkeiten der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners dargestellt und erörtert werden, zumal die bloße Forderungsanmeldung allein meist nicht mehr ausreicht.   Neben den gesetzlichen Grundlagen werden praktische Übungen und Beispiele vermittelt.

Die Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

Wie lese ich einen Grundbuchauszug und ziehe die richtigen Schlüsse daraus

Wer hat welche Rechte  –  wie maßgeblich ist das Datum der 1. Beschlagnahme

Wer hat die besten Aussichten, sein Geld zu bekommen  –

Welche Rangklassen gibt es

Der Beitritt als Chance und Risiko  –  warum sollte die Kommune am Termin teilnehmen

Was bedeuten abweichende Versteigerungsbedingungen ?

Was ist das geringste Gebot ?

Welche Wertgrenzen gibt es  –  warum werden manche Ansprüche abgelöst

Zwangssicherungshypothek

Absonderungsrecht nach § 49 InsO

Anregungen und Erfahrungsaustausch

 

Beginn:   jeweils   09.00 Uhr   bis   16.00 Uhr

Referentin:   Frau Ulrike Bode,    Stadt Bad Gandersheim   und   VZV-Bundesausschuss

 

Übernachtung im Tagungshotel ist möglich;   EZ  89,00 €  /  DZ  109,00 €   /   einschl. Frühstück

Die Übernachtungskosten sind direkt an das Tagungshotel Wienecke zu zahlen.

 

Anmeldeschluss:   15.09.2017

Immobiliarvollstreckung / Zwangsversteigerungsverfahren aus Sicht der kommunalen Vollstreckungsbehörden ( Grundseminar )

Buchung

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